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PRÄAMBEL & STATUTEN
Folgend stellt der Verein ERGOMOTUS die Statuten des Vereins online zur Einsicht zur Verfügung. Änderungen, Ergänzungen und Neuerungen, welche in den Mitgliederversammlungen beschlossen wurden, sind ebenfalls im Anschluss verfüg- und einsehbar.
Präambel
PRÄAMBEL des gemeinnützigen Vereins ERGOMOTUS
ERGOMOTUS ist ein gemeinnütziger Sportverein. Die Gründungsmitglieder haben es sich zum Ziel gesetzt, Menschen aller Altersgruppen und Fitnesslevel zu motivieren, den Sport, die Bewegung von Körper und Geist als fixen Bestandteil in den Alltag zu integrieren, um so einen positiven Beitrag zur Gesundheit und dem Wohlbefinden jedes Einzelnen zu leisten und die Volksgesundheit zu fördern.
Der Verein ERGOMOTUS möchte als Plattform für Bewegung, Sport und Fitness, mit den angebotenen Programmen, Menschen, welche Interesse an der Bewegung von Körper und Geist haben, mit Menschen zusammen bringen, welche im Bereich Sport und Fitness tätig und entsprechend qualifiziert sind und selber Spaß und Freude an der Bewegung haben. Diesen Menschen muss es ein Bedürfnis sein, auch andere Menschen zu Sport und Bewegung zu motivieren, sie zu lehren, zu trainieren und fachlich kompetent bei der Umsetzung von persönlichen Zielen zu unterstützen. Auch werden die Angebote des Vereins mit Fachpersonal, Ärztinnen und Ärzten abgesprochenen. Bereits agile Menschen sollen unterstützt werden, den Spaß und die Freunde am regelmäßigen Sport, an der Bewegung von Körper und Geist nicht zu verlieren. Der Verein möchte einen positiven Beitrag zur Volksgesundheit leisten.
Das Angebot des Vereins soll gezielt den positive Effekt von Sport und Bewegung auf den Körper fördern und das Wohlbefinden verstärken. Der Verein möchte den Stellenwert von sportlicher Betätigung, der Bewegung von Körper und Geist, in unserer Gesellschaft heben und zu einem gesunden Lebensstil motivieren. Regelmäßige Bewegung von Körper und Geist kann sehr vielseitig und abwechslungsreich sein. Die Intensität bestimmt jeder für sich, wichtig dabei ist stets der Spaß und die Freude, Erfolge stellen sich dann von selber ein. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die Achtsamkeit sich selber gegenüber. Durch das Angebot möchte der Verein ERGOMOTUS, Menschen aller Altersgruppen und Fitnesslevel eine Möglichkeit bieten, um mit Spaß und Freude den Körper und Geist zu trainieren. Unter Bedacht auf diese Umstände werden die Programme vom Verein ERGOMOTUS ganzheitlich, auf Achtsamkeit bedacht, ausgewogen, abwechslungsreich und vielseitig erstellt.
Spielmanipulationen und Wettbetrug sind in der globalisierten Welt von heute eine ernstzunehmende Bedrohung für die Integrität und die Glaubwürdigkeit des Sports geworden. Der Verein und seine Vertreter bekennen sich zu den sozialen, ethischen und kulturellen Werten des Sports. Der Verein und seine Vertreter treten daher aktiv für die Integrität und Glaubwürdigkeit im Sport ein und lehnen jede Form der Manipulation von Sportbewerben strikt ab. Der Verein und seine Vertreter richten ihr Handeln und Auftreten nach den Grundsätzen des Sportgeists, der Glaubwürdigkeit, des Bewusstseins, der Verantwortung und der Prävention aus und fordern die genannten Grundwerte der Integrität im Sport im Sinne des Verbandszwecks auch von den Verbandsangehörigen (Mitglieder; Präsidiumsmitglieder; Mitglieder der Vollmitglieder, insbesondere im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Teilnahme, auch als Sportler, Funktionär, Trainer, Betreuer, Arzt, etc., an einer sportlichen Veranstaltung) als Verhaltensmaxime ein.
Der Verein bekennt sich zur Inklusion, sohin zur rechtlichen Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Chancengleichheit mit nicht behinderten Mitgliedern der Gesellschaft und setzt sich gegen jede Art von Diskriminierung, für Menschen mit Behinderungen in ihren Sportarten ein.
Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist und arbeitet aktiv an deren Prävention. Die Mitglieder verpflichten sich zur Unterfertigung und aktiven Realisierung des Ehrenkodex „Respekt und Sicherheit – Prävention sexualisierte Übergriffe im Sport“.
1. Name, Sitz, Tätigkeit
STATUTEN des gemeinnützigen Vereins
ERGOMOTUS
Bewegung für Körper und Geist
1. Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
1.1 Der Verein führt den Namen „ERGOMOTUS, Bewegung für Körper und Geist“ (deshalb Bewegung) und hat seinen Sitz in Wien, in Österreich.
1.2 Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich im Gründungsjahr 2022 auf Wien und Umgebung, zukünftig auch auf Österreich und andere Länder. Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
1.3 Funktionsbezeichnungen in diesen Statuten verstehen sich in alle geschlechtlichen Formen.
2. Zweck
2. Zweck
2.1 Der Zweck des Vereins ist es, Sport, Bewegung für Körper und Geist, Menschen aller Altersgruppen näher zu bringen, sie zum Sport zu motivieren und bei der Erlangung von sportlichen Zielen zu unterstützen und zu begleiten.
2.2 Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet.
2.3 Der Verein verfolgt nach seinen Statuten ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist daher ein gemeinnütziger Verein im Sinne der geltenden abgabenrechtlichen Bestimmungen (§§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung – BAO).
3. Tätigkeiten, Mittel
3. Tätigkeiten und Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
3.1 Der Zweck des Vereins soll durch folgende ideelle Mittel erreicht werden:
3.1.1 Sportliche Betätigung aller Art für Kinder, Jugendliche und Erwachsene,
3.1.2. Organisation und Durchführung von Wettkämpfen, Turnieren, Meisterschaften und sportlichen Veranstaltungen, Programmen in der Natur, Indoor oder auch über Online – Plattformen und Webseiten die der gemeinsamen oder einzelnen sportlichen Betätigung, Bewegung, dem Sport und der Fitness dienen.
3.1.3. Projektierung und Abhaltung von Kursen, Schulungen, Aus- und Fortbildungen, Lehrgängen, Sportprojekten, Vorträgen, Seminaren, Bildungs-, Fortbildungsreisen, Zusammenkünften oder Veranstaltungen auch unter Heranziehung von Online – Plattformen und Webseiten zur gemeinsamen oder einzelnen sportlichen Betätigung sowie zum Zwecke der Verbesserung der fachlichen Kenntnisse und Informationen
3.1.4 Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, externen und qualifizierten Sportlehrern, Fitnesstrainern und Beratern in den Bereichen Trainingsgestaltung, Sportmedizin, Ernährungsberatung und Lebens- und Sozialberatung.
3.1.5 Erstellen von Trainingsprogrammen für Sportveranstaltungen in der Natur, Indoor und Online für Einzel- und Gruppentrainingseinheiten.
3.1.6. Erstellung, Gestaltung und Betreiben einer vereinseigenen Homepage sowie anderer elektronischer Medien aller Art bzw. auch eines Online-shops für Trainingsgestaltung
3.1.7. Erwerb, Errichtung, Ausgestaltung, Betrieb und Führung von Leistungszentren, Ausbildungs- oder Übungsstätten, Sporthallen, Sportanlagen, Vereinsheimen, Trainingszentren
3.2 Der Zweck des Vereins soll durch folgende materielle Mittel erreicht werden:
3.2.1. Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
3.2.2. Wettkampfgebühren, Lizenzen
3.2.3. Subventionen und sonstige Förderungen öffentlicher oder privater Institutionen
3.2.4. Spenden, Sammlungen, Bausteinaktionen, Schenkungen, Erbschaften oder sonstigen Zuwendungen aller Art
3.2.5. Einnahmen aus durchgeführten (Sport)Veranstaltungen aller Art
3.2.6. Einnahmen aus Werbung, von Sponsoren und der Verwertung von Urheberrechten oder sonstigen Immaterialgüterrechten
3.2.7. Einnahmen aus der Vermietung, Verpachtung, Verkauf, sonstiger Überlassung oder Betrieb von Sportanlagen oder Teilen von diesen
3.2.8.Einnahmen aus der Erteilung und Abhaltung von Unterricht, Lehrgängen, Ausbildungen, Kursen, Prüfungen und Dienstleistungen im Bereich Trainingsgestaltung auch über Online-Anbietung.
3.2.9. Einnahmen aus Vermögensverwaltung, bspw. aus Kapitalvermögen, aus Beteiligungen an juristischen Personen und Kapitalgesellschaften, aus Zinserträgen und Wertpapieren
3.3. Der Verein kann sich Erfüllungsgehilfen gemäß § 40 Abs 1 Bundesabgabenordnung (BAO) zu bedienen oder selbst als Erfüllungsgehilfe tätig zu werden.
Auch kann der Verein Geldmittel oder sonstige Vermögenswerte gemäß § 40a Z 1 BAO spendenbegünstigte Organisationen mit einer entsprechenden Widmung weiterzuleiten, sofern zumindest ein übereinstimmender Organisationszweck besteht, sowie Lieferungen oder sonstige Leistungen gemäß § 40a Z 2 BAO zu Selbstkosten an andere gemeinnützige oder mildtätige Organisationen zu erbringen, sofern zumindest ein übereinstimmender Zweck vorliegt und Geldmittel gemäß § 40b BAO für Preise und Stipendien zur Verfügung zu stellen.
3.4. Der Verein kann, soweit die materiellen Mittel und der Vereinszweck dies zulassen, Angestellte haben und sich überhaupt Dritter und externer Firmen bedienen / diese beauftragen, um den Vereinszweck zu erfüllen. Auch an Vereinsmitglieder, darin eingeschlossen Vereinsfunktionäre, kann Entgelt bezahlt werden, sofern dies auf Tätigkeiten bezogen ist, die über die Vereinstätigkeiten im engsten Sinn hinausgehen. Derartige Entgelte und Verträge haben stets einem Drittvergleich standzuhalten.
5. Erwerb der Mitgliedschaft
5. Erwerb der Mitgliedschaft
5.1 Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied (mit Ausnahme der Ehrenmitgliedschaft) ist vom Antragsteller online durchzuführen, der Mitgliedsbeitrag ist mit dem Online – Antrag per Online – Zahlung zu bezahlen.
5.2 Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
5.4 Sollte über die Mitgliedschaft vom Vorstand negativ entschieden werden, wird der allenfalls bereits bezahlte Mitgliedsbeitrag zeitnah zurücküberwiesen.
5.4 Über die Ernennung zum Ehrenmitglied entscheidet das Leitungsorgan.
6. Beendigung der Mitgliedschaft
6. Beendigung der Mitgliedschaft
6.1 Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod (Verlust der Rechtspersönlichkeit bei juristischen Personen), Austritt, Streichung, Ausschluss sowie durch Ablauf einer allfälligen Befristung.
6.2 Der Austritt kann zum Ende jedes Rechnungsjahres (gleich Kalenderjahr) erfolgen und muss, speziell bei einer SEPA Lastschrift – Vereinbarung dem Vorstand spätestens Ende November des laufenden Kalenderjahres per E-Mail an office@ergomotus.at mitgeteilt werden.
6.3 Die Streichung von der Mitgliederliste durch den Vorstand ist zulässig, wenn ein Mitglied trotz einmaliger schriftlicher Mahnung länger als zwei Monate mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages (z.B. durch Rückbuchung der SEPA – Lastschrift), Beitrittsgebühren oder sonstiger Zahlungspflichten gegenüber dem Verein im Rückstand ist. Die Mahnung dient gleichzeitig als Gelegenheit zur Stellungnahme des betroffenen Mitglieds; eine gesonderte Anhörung des Mitglieds vor der Streichung durch den Vorstand ist nicht erforderlich. Die Streichung kann ohne gesonderten Beschluss durch ein damit beauftragtes Mitglied des Vorstands erfolgen. Gegen offene Forderungen des Vereins, ist eine Aufrechnung mit allfälligen Gegenforderungen des Mitglieds unzulässig. Offene Forderungen des Vereins können z.B. trotz Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages die Nutzung der für Mitglieder kostenfreien Angebote sein. Diese Forderungen müssen bezahlt werden.
6.4 Die Streichung wird dem Mitglied per E-Mail mitgeteilt. Offene Forderungen des Vereins gegen das gestrichene Mitglied werden durch die Streichung nicht berührt. Die Streichung kann durch Zahlung des ausständigen Betrages binnen zweier Wochen nach Streichung wieder rückgängig gemacht werden.
6.5 Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand jederzeit aus wichtigem Grund beschlossen werden. Als solcher gilt insbesondere die grobe Verletzung der Mitgliedspflichten und / oder vereinsschädigendes Verhalten, welches das Vertrauensverhältnis zwischen Verein und Mitglied nachhaltig erschüttert.
6.6 Der Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds kann nur von einem Vorstandsmitglied gestellt werden. Das betroffene Vereinsmitglied muss Gelegenheit erhalten, sich vor dem Ausschluss zu den erhobenen Vorwürfen per E-Mail zu äußern. Die Entscheidung des Vorstands ist dem Mitglied per E-Mail begründet mitzuteilen.
6.7 Gegen den Ausschlussbeschluss steht dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit der Berufung an das vereinsinterne Schiedsgericht offen (Punkt 16).
6.8 Vom Zeitpunkt der Zusendung des E-Mails des Ausschlussbeschlusses bis zur endgültigen vereinsinternen Entscheidung über die Berufung ruhen die Rechte des Mitglieds, nicht jedoch die ihm obliegenden Pflichten. Mit dem Tag des Ausscheidens erlöschen alle Rechte des Vereinsmitgliedes.
6.9 Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den unter 6.5. genannten Gründen von der Mitgliederversammlung jederzeit beschlossen werden.
7. Rechte und Pflichten der Mitglieder
7. Rechte und Pflichten der Mitglieder
7.1 Die Mitglieder sind berechtigt, im Umfang ihrer jeweiligen Mitgliedschaft bzw unter Beachtung allenfalls bestehender Verhaltungsordnungen oder vertraglicher Regelungen mit dem Verein an allen Veranstaltungen des Vereins je nach Verfügbarkeit teilzunehmen.
7.2 Das Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung steht den Mitgliedern, Mitgliedern des Vorstandes, den Rechnungsprüfer und geladenen Gästen zu. Das aktive Wahlrecht steht nur den volljährigen ordentlichen Mitgliedern zu, wobei jedes ordentliche Mitglied eine Stimme hat. Das passive Wahlrecht für den Vorstand steht nur volljährigen ordentlichen Mitgliedern zu.
7.3 Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins schadet. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
7.4 Die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der jeweiligen Mitgliedsbeiträge in der vom Vorstand jährlich beschlossenen Höhe verpflichtet.
7.5 Ehrenmitglieder sind von der Zahlung von Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträgen befreit.
7.6 Bei Veranstaltungen des Vereins können die teilnehmenden Mitglieder zur Zahlung einer Teilnahmegebühr verpflichtet werden.
7.7. Aufgrund der Mitgliedschaft zum Verein nehmen die Mitglieder für sich und deren allfälligen Mitglieder zur Kenntnis, dass der Verein zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft des Mitglieds zu diesem oder aus der Mitgliedschaft der Mitglieder zu seinem Mitglied nach Art 6 Abs 1 lit b Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. zur Erfüllung dem Verein obliegender rechtlicher Verpflichtungen oder berechtigten Interessen von diesem bzw. zur Wahrung öffentlicher oder im Mitglied oder dessen Mitgliedern gelegenen lebenswichtigen Interessen berechtigt ist, ihre personenbezogenen Daten (auch besondere Kategorien personenbezogener Daten) zum Zwecke der Mitgliederverwaltung samt Teilnahme an Veranstaltungen und Wettkämpfen und Ergebnismanagement mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren zu verarbeiten, sohin u.a. zu erfassen, zu speichern, zu verwenden, Dritten (vor allem übergeordneten Sportorganisationen oder Fördergebern) bereitzustellen bzw. zu übermitteln.
Ungeachtet der damit bereits verbundenen Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch den Verein stimmen die Mitglieder für sich und ihre allfälligen Mitglieder mit ihrer Unterschrift am Beitritts-/Anmeldeformular aber in ihrer Eigenschaft als Mitglied gleichfalls auch der Verarbeitung, sohin der mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren vorgenommenen Erhebung, Erfassung, Organisation, Speicherung, Abfragen, Verwendung sowie die Offenlegung an Dritte durch Übermittlung, Weitergabe, ihrer personenbezogenen Daten (auch besondere Kategorien personenbezogener Daten) im Sinne des jeweils gültigen Datenschutzgrundverordnung bzw. Datenschutzgesetze in Österreich für die Mitglieder-/Teilnahme-/Ergebnisverwaltung bzw. zur Erfüllung dem Verein obliegender rechtlicher Verpflichtungen oder berechtigten Interessen von diesem bzw. zur Wahrung öffentlicher oder im Mitglied oder dessen Mitgliedern gelegenen lebenswichtigen Interessen durch den Verein zu und erteilen insbesondere ihre Zustimmung zur Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere Zweig- oder Mitgliedsvereine, übergeordnete Vereine sowie an nationale oder internationale (Dach)Verbände des Vereins zu diesen Zwecken bzw. auch an Dritte, sofern dies für die Erlangung von Sport- Spielausübungsberechtigungen / -lizenzen, Teilnahmen an Wettbewerben und Veranstaltungen oder (Sport)Förderungen oder Sponsorvereinbarungen erforderlich ist, durch den Verein, wobei sie sich verpflichten, dem Verein alle für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten (auch besondere Kategorien personenbezogener Daten) zu erteilen bzw. erforderlichenfalls auf Ersuchen des Vereins eine entsprechende Einwilligungserklärung abzugeben.
Den Mitgliedern wird mit dem Beitritt eine Information nach Art 13 DSGVO übergeben.
Die Mitglieder verpflichten sich, diese Informationen ihren allfälligen Mitgliedern weiterzuleiten bzw. erforderlichenfalls deren diesbezügliche Einwilligungen einzufordern.
7.8. Weiters stimmen die Vereinsmitglieder für sich und ihre Mitglieder einer allfälligen Herstellung sowie Veröffentlichung, Verbreitung Vervielfältigung, Verwendung und Verwertung der von diesen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft, bspw. bei Teilnahme an Vereinsveranstaltungen (worunter auch Turniere und Meisterschaften samt Vor-, Nachbereitungs- und Reisezeit zu verstehen sind) hergestellten Fotografien oder sonstige Bild- und Tonaufnahmen, welcher Art auch immer, durch den WAT oder den jeweiligen Fotografen samt Namens- und Funktions-/Platzierungsnennung, sofern damit keine berechtigten Interessen von diesen am eigenen Bild betroffen sind (das ist jedenfalls nicht der Fall, wenn diese oder deren Mitglieder die Geschäftsräumlichkeiten des Vereins betreten bzw. an dessen Veranstaltungen teilnehmen und dabei gefilmt oder fotografiert werden bzw. die Namensnennung unter dem Foto, auf der Teilnehmerliste oder in (Medien)Berichten)zu, und übertragen in diesem Umfang die dem jeweiligen Vereinsmitglied bzw. deren Mitgliedern zustehenden diesbezüglichen (Verwertungs-) Rechte unentgeltlich an den Verein bzw. dem jeweiligen Fotografen dieser Bilder. Diese Zustimmung gilt insbesondere für die Verwertung und Verwendung dieser Fotos oder sonstiger Bild- und Tonaufnahmen für (auch kommerzielle) Werbezwecke des Vereines und/oder seiner Zweig- und/oder Mitgliedsvereine und/oder seiner übergeordneten Vereine und/oder seiner Dachverbände und/oder seiner SponsorInnen oder FörderInnen, welcher Art und in welchen (Bild- und Ton)Formaten auch immer, bspw. auf der vereinseigenen Homepage, veröffentlichten Medienberichten oder sonstigen Druckwerken oder Medien (auch in elektronischer Form bzw. in Sozialen Medien), oder Werbeeinschaltungen. Die Mitglieder verpflichten sich, erforderlichenfalls auf Ersuchen des Vereins eine gesonderte Zustimmungserklärung abzugeben. Weiters verpflichten sich die Mitglieder, diese Zustimmung ihren allfälligen Mitgliedern zu überbinden bzw. erforderlichenfalls selbst oder von diesen deren gesonderte diesbezügliche Zustimmungen einzufordern.
Informationen an die Mitglieder, welcher Art auch immer, können vom Vorstand per Post oder mittels Telefax oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse) oder mittels schriftlichem Aushang im Vereinsbüro oder mittels Veröffentlichung auf der vereinseigenen Homepage oder im vereinseigenen Mitteilungsblatt erfolgen und gelten ab dann den jeweiligen Mitgliedern als zugestellt bzw. bekannt.
8. Vereinsorgane
8. Vereinsorgane
8.1 Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand bestehend aus dem Obmann, seinem Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied, die Rechnungsprüfer und das Schiedsgericht.
9. Die Versammlung der Mitglieder
9. Die Mitgliederversammlung
9.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle fünf Jahre statt.
9.2 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf Beschluss des Vorstands oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer binnen sechs Wochen ab Einlangen des Antrags (E-Mail) statt.
9.3 Sowohl zu den ordentlichen als auch zu den außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind alle teilnahmeberechtigten Mitglieder mindestens vier Wochen vor dem Termin per E-Mail oder Mitteilung auf der vereinseigenen Homepage oder Aushang im Vereinsbüro einzuladen. Die Anberaumung der Mitgliederversammlung hat unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung zu erfolgen. Die Einberufung hat der Vorstand vorzunehmen.
9.4 Ist der Obmann nicht handlungsfähig oder nimmt er seine Aufgabe zur Einberufung der Mitgliederversammlung nicht wahr, so ist der Obmann – Stellvertreter berechtigt und verpflichtet, die Einberufung der Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Statuten vorzunehmen.
9.5 Zusätzliche Tagesordnungspunkte zur Mitgliederversammlung können nur von ordentlichen Mitgliedern bis längstens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung (Einlangen des E-Mails) beim Obmann schriftlich eingereicht werden. Anträge auf Änderungen der Statuten und Auflösung des Vereins können nur von Vorstandsmitgliedern oder einem Zehntel der Vereinsmitglieder eingebracht werden. Sofern zusätzliche Tagesordnungspunkte fristgerecht beantragt wurden, hat der Obmann bis spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung allen teilnahmeberechtigten Vereinsmitgliedern eine endgültige (vorgeschlagene) Tagesordnung zu schicken.
9.6 Gültige Beschlüsse können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
9.7 Bei der Mitgliederversammlung sind alle Mitgliedern, Mitgliedern des Vorstandes, den Rechnungsprüfer und geladenen Gästen teilnahmeberechtigt. Das aktive Wahlrecht steht nur den volljährigen ordentlichen Mitgliedern zu, wobei jedes ordentliche Mitglied eine Stimme hat. Das passive Wahlrecht für den Vorstand steht nur volljährigen ordentlichen Mitgliedern zu. Die Übertragung des Stimmrechtes auf ein anderes ordentliches Mitglied ist im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung zulässig. Ein Mitglied darf jedoch nur ein anderes Mitglieder vertreten.
9.8 Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
9.9. Die Beschlussfassungen und die Wahlen in der Mitgliederversammlung erfolgen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Die Abstimmung hat offen mit Handzeichen zu erfolgen, sofern die Mehrheit der in der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder nicht eine geheime Abstimmung beschließt. Beschlüsse, mit denen der Vorstand abgewählt, die Statuten des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
9.10 Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Obmann des Vereins, in dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so führt das dritte Vorstandsmitglied oder ein Rechnungsprüfer den Vorsitz. Der Versammlungsleiter kann zu der grundsätzlich nicht öffentlich zugänglichen Mitgliederversammlung Gäste zulassen.
9.11 Ist die Abhaltung einer Mitgliederversammlung unter Anwesenheit aller Teilnehmer aufgrund besonderer Umstände nicht möglich oder den Mitgliedern nicht zumutbar, so können Mitgliederversammlungen auch ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer, zum Beispiel via Zoom, Skype oder vergleichbarer Internet basierender Möglichkeiten, abgehalten werden. In diesem Fall gelten die Bestimmungen für die Abhaltung von Mitgliederversammlungen sinngemäß, wobei eine technische Lösung zu wählen ist, die sicherstellt, dass alle teilnahmeberechtigten Mitglieder an der virtuellen Versammlung teilnehmen können.
10. Aufgaben der Versammlung der Mitglieder
10. Aufgaben der Mitgliederversammlung
10.1 Der Mitgliederversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
10.1.1 Entgegennahme der Jahresberichte und Entlastung des Vorstands;
10.1.2 Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie die Genehmigung der Kooptierung von Vorstandsmitgliedern durch den Vorstand und die Wahl und Abberufung der Rechnungsprüfer;
10.1.3 Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Vorstandsmitgliedern oder Rechnungsprüfern und dem Verein;
10.1.4 Beschlussfassung über die Änderung der Vereinsstatuten sowie über die Auflösung des Vereins;
10.1.5 Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen und Angelegenheiten;
10.1.6 Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft.
11. Der Vorstand
11. Der Vorstand
11.1 Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Vereins im Sinn des § 5 Abs. 3 Vereinsgesetz und besteht aus drei Personen. Der Vorstand besteht aus einem Obmann und dessen Stellvertreter und einem weiteren Vorstandsmitglied ohne definierten Aufgabenbereich. Der Obmann übernimmt auch die Agenden des Kassiers. Kassier-Stellvertreter ist der Obmann-Stellvertreter. Die Funktionsverteilung innerhalb des Vorstands obliegt dem Vorstand, der sich selbst eine Geschäftsordnung geben kann. Ist der Obmann nicht handlungsfähig oder kann er seine Aufgaben im Verein nicht wahrnehmen, so ist der Obmann – Stellvertreter berechtigt und verpflichtet, alle Aufgaben des Obmanns unter Einhaltung der Statuten, bis zur Wiedererlangung der Handlungsfähigkeit und Möglichkeit des Obmanns seinen Aufgaben nachzukommen, zu übernehmen.
11.2 Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines Mitglieds während dessen Funktionsperiode das Recht, an dessen Stelle ein anderes zu kooptieren, wozu jedoch die nachträgliche Genehmigung der nächsten Mitgliederversammlung einzuholen ist. Bis zu einer allfälligen Versagung der Bestätigung der Kooptierung durch die Mitgliederversammlung sind die Handlungen solcher Vorstandsmitglieder jedenfalls gültig. Das kooptierte Mitglied vollendet die Funktionsperiode des ausgeschiedenen Mitglieds. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, sind die Rechnungsprüfer verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen.
11.3 Sollten auch die Rechnungsprüfer handlungsunfähig oder nicht vorhanden sein, hat jede Gruppe von drei ordentlichen Mitgliedern, die die Notsituation erkennen, das Recht, unverzüglich selbst eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen oder die Bestellung eines Kurators beim Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen hat.
11.4 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für fünf Jahre bestellt. Vorstandsmitglieder sind unbeschränkt wieder wählbar.
11.5 Vorstandssitzungen werden vom Obmann, bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter, einberufen. Dies kann schriftlich oder mündlich geschehen und hat zumindest zwei Wochen vor dem Sitzungstermin zu erfolgen. Ist auch der Stellvertreter auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen. Zu den nicht öffentlichen Vorstandssitzungen können Gäste, allerdings ohne Stimmrecht, eingeladen werden.
11.6 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden und mindestens zwei von ihnen anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Ein Vorstandsmitglied kann sich nicht durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten lassen.
11.7 Den Vorsitz führt der Obmann, bei Verhinderung sein Stellvertreter.
11.8 Außer durch den Tod erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Abberufung (Abwahl durch die Mitgliederversammlung) oder Rücktritt.
11.9 Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand per E-Mail mit Sendebestätigung, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Mitgliederversammlung zu richten. Der Rücktritt darf nicht zur Unzeit erfolgen, sodass dem Verein daraus Schaden erwüchse.
11.10 Vorstandssitzungen können auch ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer, zum Beispiel via Zoom, Skype oder vergleichbarer Internet basierender Möglichkeiten, abgehalten werden. In diesem Fall gelten die Bestimmungen für die Abhaltung von Vorstandssitzungen unter physischer Anwesenheit der Teilnehmer sinngemäß. Der Vorstand kann auch schriftliche Beschlüsse im Umlaufweg fassen. Details zur Abhaltung virtueller Vorstandssitzungen und Fassung von Umlaufbeschlüssen können vom Vorstand in einer vom Vorstand erlassenen Geschäftsordnung geregelt werden.
12. Aufgaben des Vorstands
12. Aufgaben des Vorstands
12.1 Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
12.1.1 Erstellung der Jahresvoranschläge sowie Abfassung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
12.1.2 Festsetzung der Höhe der jeweiligen Mitgliedsbeiträge und Beitrittsgebühren;
12.1.3 Vorbereitung und Einberufung der ordentlichen und der außerordentlichen Mitgliederversammlung;
12.1.4 Verwaltung des Vereinsvermögens;
12.1.5 Aufnahme und Ausschluss von Vereinsmitgliedern;
12.1.6 Führung einer Mitgliederliste;
12.1.7 Aufnahme und Kündigung der Angestellten des Vereins;
12.1.8 Bekanntgabe einer Statutenänderung, die Einfluss auf die abgabenrechtlichen Begünstigungen hat, an das zuständige Finanzamt binnen einer Frist von einem Monat.
12.1.9 Vergabe von Aufträgen und Dienstleistungen an externe Personen und Firmen,
Abschluss von Verträgen und Versicherungsverträgen, bzw. Kündigung derer.
14. Rechnungsprüfer
14. Rechnungsprüfer
14.1 Der Verein hat zwei Rechnungsprüfer, die jedoch keine Vereinsmitglieder sein müssen. Sie werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wiederwahl ist unbeschränkt möglich. Rechtsgeschäfte zwischen den Rechnungsprüfern und dem Verein bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.
14.2 Die Rechnungsprüfer haben die Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel innerhalb von vier Monaten ab Erstellung der Einnahmen- und Ausgabenrechnung bzw. des Jahresabschlusses zu prüfen. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer haben der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten. Der Prüfungsbericht hat die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel zu bestätigen oder festgestellte Gebarungsmängel oder Gefahren für den Bestand des Vereins aufzuzeigen. Weiters müssen Insichgeschäfte sowie ungewöhnliche Einnahmen oder Ausgaben aufgezeigt werden.
14.3 Ist der Verein aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet, einen Abschlussprüfer zu bestellen, so übernimmt dieser die Aufgaben der Rechnungsprüfer. Dies gilt auch für den Fall einer freiwilligen Abschlussprüfung.
15. Schiedsgericht
15. Schiedsgericht
15.1 In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet das Schiedsgericht.
15.2 Das Schiedsgericht setzt sich aus drei Personen, die nicht Vereinsmitglieder sein müssen, zusammen. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist. Das Schiedsgericht wird derart gebildet, dass jeder Streitteil dem Vorstand eine Person als Schiedsrichter namhaft macht, wobei der Vorstand, ist er selbst bzw. der Verein der andere Streitteil, innerhalb von vierzehn Tagen das weitere Mitglied des Schiedsgerichts namhaft zu machen hat; ist ein anderes Vereinsmitglied vom Streit betroffen, so fordert der Vorstand dieses Mitglied auf, innerhalb von vierzehn Tagen ab Zustellung der Aufforderung ein weiteres Mitglied des Schiedsgerichts namhaft zu machen.
15.3 Diese beiden Schiedsrichter wählen eine dritte Person zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Können sie sich nicht binnen sieben Tagen einigen, so entscheidet das Los. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, sich an der Auslosung zu beteiligen. Verhindert ein nominierter Schiedsrichter das Zustandekommen oder Arbeiten des Schiedsgerichts, so ist dies dem Mitglied, das ihn nominiert hat, zuzurechnen, welches vom Vorstand aufzufordern ist, binnen angemessener Frist für Ersatz zu sorgen.
15.4 Das Schiedsgericht versucht zunächst eine Schlichtung, ist eine solche nicht möglich, ist es zur Entscheidung der Streitsache befugt. Die Streitteile können sich rechtsanwaltlich vertreten lassen, ein Kostenzuspruch findet jedoch nicht statt. Im Zuge der Streitschlichtung kann das Schiedsgericht jedoch eine Empfehlung zur Kostentragung abgeben.
15.5 Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Den Streitparteien ist die Möglichkeit zu bieten, sich zum Streitgegenstand mündlich oder schriftlich zu äußern. Das Schiedsgericht kann, sofern es dies für zweckdienlich erachtet, eine mündliche Verhandlung mit Beteiligung der Streitparteien ansetzen. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Der Vorsitzende des Schiedsgerichts ist für die Ausfertigung der Entscheidung verantwortlich, die jedenfalls eine Begründung zu enthalten hat. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind vereinsintern endgültig.
15.6 Nennt der Antragsgegner binnen einer Frist von vierzehn Tagen nach Nennung des Schiedsrichters durch den Antragsteller keinen Schiedsrichter oder nennt es nicht binnen angemessener Frist ein Ersatzmitglied (Punkt 15.3), so gilt dies als Einverständnis mit dem Antrag.
16. Auflösung des Vereins
16. Auflösung des Vereins
16.1 Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung, die diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung ausdrücklich enthält, und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschlossen werden.
16.2 Die Mitgliederversammlung hat auch über die Liquidation zu beschließen. Sofern die Mitgliederversammlung nichts Abweichendes beschließt, ist der Obmann der vertretungsbefugte Liquidator.
16.3 Bei freiwilliger oder behördlicher Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Vereinszwecks ist das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen im Sinne der §§ 34 ff BAO für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und an eine im Sinne der §§ 34 ff BAO gemeinnützige Organisation, die einen Zweck hat, der dem Vereinszweck im Sinne des Punktes 2. der Statuten entspricht oder zumindest nahe kommt, zu übertragen und zwar mit der Auflage, dieses Vermögen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff BAO zu verwenden. Die Entscheidung an welche gemeinnützige Organisation oder Verein das Vereinsvermögen übertragen werden soll, trifft die Mitgliederversammlung.
DATENSCHUTZ – ERKLÄRUNG
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Verein ERGOMOTUS. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Leitung vom Verein ERGOMOTUS. Eine Nutzung der Internetseiten von ERGOMOTUS ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
DSGVO – DATENSCHUTZERKLÄRUNG des Vereins
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für den Verein ERGOMOTUS geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Verein die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Der Verein ERGOMOTUS hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
1. Begriffsbestimmungen
Die Datenschutzerklärung des Vereins ERGOMOTUS beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Mitglieder, Kunden und Geschäfts- und Vertragspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
• a) Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
• b) Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
• c) Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
• d) Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
• e) Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
• f) Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
• g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
• h) Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
• i) Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
• j) Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
• k) Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist der:
Verein ERGOMOTUS – Bewegung für Körper und Geist
Goldschlagstraße 33 / 4 – 7
1150 Wien
Österreich
Tel.: +43 650 565 1 565
E-Mail: info@ergomotus.at
Webseiten: www.ergomotus.at / de / eu / com / online
3. Cookies
Die Internetseiten des Vereins ERGOMOTUS verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.
Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.
Durch den Einsatz von Cookies kann der Verein ERGOMOTUS den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.
Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.
4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite des Verein ERGOMOTUS erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die
(1) verwendeten Browsertypen und Versionen,
(2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem,
(3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer),
(4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden,
(5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite,
(6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse),
(7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und
(8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht der Verein ERGOMOTUS keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um
(1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern,
(2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren,
(3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie
(4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch den Verein ERGOMOTUS daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Verein zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
5. Registrierung auf unserer Internetseite
Die betroffene Person hat die Möglichkeit, sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen unter Angabe von personenbezogenen Daten zu registrieren. Welche personenbezogenen Daten dabei an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der jeweiligen Eingabemaske, die für die Registrierung verwendet wird. Die von der betroffenen Person eingegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die interne Verwendung bei dem für die Verarbeitung Verantwortlichen und für eigene Zwecke erhoben und gespeichert. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann die Weitergabe an einen oder mehrere Auftragsverarbeiter, beispielsweise einen Paketdienstleister, veranlassen, der die personenbezogenen Daten ebenfalls ausschließlich für eine interne Verwendung, die dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zuzurechnen ist, nutzt.
Durch eine Registrierung auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen wird ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse, das Datum sowie die Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Die Speicherung dieser Daten erfolgt vor dem Hintergrund, dass nur so der Missbrauch unserer Dienste verhindert werden kann, und diese Daten im Bedarfsfall ermöglichen, begangene Straftaten aufzuklären. Insofern ist die Speicherung dieser Daten zur Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen erforderlich. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht oder die Weitergabe der Strafverfolgung dient.
Die Registrierung der betroffenen Person unter freiwilliger Angabe personenbezogener Daten dient dem für die Verarbeitung Verantwortlichen dazu, der betroffenen Person Inhalte oder Leistungen anzubieten, die aufgrund der Natur der Sache nur registrierten Benutzern angeboten werden können. Registrierten Personen steht die Möglichkeit frei, die bei der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten jederzeit abzuändern oder vollständig aus dem Datenbestand des für die Verarbeitung Verantwortlichen löschen zu lassen.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt jeder betroffenen Person jederzeit auf Anfrage Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person gespeichert sind. Ferner berichtigt oder löscht der für die Verarbeitung Verantwortliche personenbezogene Daten auf Wunsch oder Hinweis der betroffenen Person, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Gesamtheit der Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen stehen der betroffenen Person in diesem Zusammenhang als Ansprechpartner zur Verfügung.
6. Abonnement unseres Newsletters
Auf der Internetseite des Vereins ERGOMOTUS wird den Benutzern die Möglichkeit eingeräumt, den Newsletter unseres Vereins zu abonnieren. Welche personenbezogenen Daten bei der Bestellung des Newsletters an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt werden, ergibt sich aus der hierzu verwendeten Eingabemaske.
Der Verein ERGOMOTUS informiert ihre Mitglieder, Kunden, Geschäft- und Vertragspartner in regelmäßigen Abständen im Wege eines Newsletters über Angebote des Vereins. Der Newsletter unseres Vereins kann von der betroffenen Person grundsätzlich nur dann empfangen werden, wenn
(1) die betroffene Person über eine gültige E-Mail-Adresse verfügt und
(2) die betroffene Person sich für den Newsletterversand registriert. An die von einer betroffenen Person erstmalig für den Newsletterversand eingetragene E-Mail-Adresse wird aus rechtlichen Gründen eine Bestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren versendet. Diese Bestätigungsmail dient der Überprüfung, ob der Inhaber der E-Mail-Adresse als betroffene Person den Empfang des Newsletters autorisiert hat.
Bei der Anmeldung zum Newsletter speichern wir ferner die vom Internet-Service-Provider (ISP) vergebene IP-Adresse des von der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Anmeldung verwendeten Computersystems sowie das Datum und die Uhrzeit der Anmeldung. Die Erhebung dieser Daten ist erforderlich, um den(möglichen) Missbrauch der E-Mail-Adresse einer betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können und dient deshalb der rechtlichen Absicherung des für die Verarbeitung Verantwortlichen.
Die im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Versand unseres Newsletters verwendet. Ferner könnten Abonnenten des Newsletters per E-Mail informiert werden, sofern dies für den Betrieb des Newsletter-Dienstes oder eine diesbezügliche Registrierung erforderlich ist, wie dies im Falle von Änderungen am Newsletterangebot oder bei der Veränderung der technischen Gegebenheiten der Fall sein könnte. Es erfolgt keine Weitergabe der im Rahmen des Newsletter-Dienstes erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte. Das Abonnement unseres Newsletters kann durch die betroffene Person jederzeit gekündigt werden. Die Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten, die die betroffene Person uns für den Newsletterversand erteilt hat, kann jederzeit widerrufen werden. Zum Zwecke des Widerrufs der Einwilligung findet sich in jedem Newsletter ein entsprechender Link. Ferner besteht die Möglichkeit, sich jederzeit auch direkt auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen vom Newsletterversand abzumelden oder dies dem für die Verarbeitung Verantwortlichen auf andere Weise mitzuteilen.
7. Newsletter-Tracking
Die Newsletter des Vereins ERGOMOTUS enthalten sogenannte Zählpixel. Ein Zählpixel ist eine Miniaturgrafik, die in solche E-Mails eingebettet wird, welche im HTML-Format versendet werden, um eine Logdatei-Aufzeichnung und eine Logdatei-Analyse zu ermöglichen. Dadurch kann eine statistische Auswertung des Erfolges oder Misserfolges von Online-Marketing-Kampagnen durchgeführt werden. Anhand des eingebetteten Zählpixels kann der Verein ERGOMOTUS erkennen, ob und wann eine E-Mail von einer betroffenen Person geöffnet wurde und welche in der E-Mail befindlichen Links von der betroffenen Person aufgerufen wurden.
Solche über die in den Newslettern enthaltenen Zählpixel erhobenen personenbezogenen Daten, werden von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gespeichert und ausgewertet, um den Newsletterversand zu optimieren und den Inhalt zukünftiger Newsletter noch besser den Interessen der betroffenen Person anzupassen. Diese personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Betroffene Personen sind jederzeit berechtigt, die diesbezügliche gesonderte, über das Double-Opt-In-Verfahren abgegebene Einwilligungserklärung zu widerrufen. Nach einem Widerruf werden diese personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen gelöscht. Eine Abmeldung vom Erhalt des Newsletters deutet der Verein ERGOMOTUS automatisch als Widerruf.
8. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite
Die Internetseite des Vereins ERGOMOTUS enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.
9. Kommentarfunktion im Blog auf der Internetseite
Der Verein ERGOMOTUS bietet den Nutzern auf einem Blog, der sich auf der Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen befindet, die Möglichkeit, individuelle Kommentare zu einzelnen Blog-Beiträgen zu hinterlassen. Ein Blog ist ein auf einer Internetseite geführtes, in der Regel öffentlich einsehbares Portal, in welchem eine oder mehrere Personen, die Blogger oder Web-Blogger genannt werden, Artikel posten oder Gedanken in sogenannten Blogposts niederschreiben können. Die Blogposts können in der Regel von Dritten kommentiert werden.
Hinterlässt eine betroffene Person einen Kommentar in dem auf dieser Internetseite veröffentlichten Blog, werden neben den von der betroffenen Person hinterlassenen Kommentaren auch Angaben zum Zeitpunkt der Kommentareingabe sowie zu dem von der betroffenen Person gewählten Nutzernamen (Pseudonym) gespeichert und veröffentlicht. Ferner wird die vom Internet-Service-Provider (ISP) der betroffenen Person vergebene IP-Adresse mitprotokolliert. Diese Speicherung der IP-Adresse erfolgt aus Sicherheitsgründen und für den Fall, dass die betroffene Person durch einen abgegebenen Kommentar die Rechte Dritter verletzt oder rechtswidrige Inhalte postet. Die Speicherung dieser personenbezogenen Daten erfolgt daher im eigenen Interesse des für die Verarbeitung Verantwortlichen, damit sich dieser im Falle einer Rechtsverletzung gegebenenfalls exkulpieren könnte. Es erfolgt keine Weitergabe dieser erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte, sofern eine solche Weitergabe nicht gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Rechtsverteidigung des für die Verarbeitung Verantwortlichen dient.
10. Abonnement von Kommentaren im Blog auf der Internetseite
Die im Blog des Vereins ERGOMOTUS abgegebenen Kommentare können grundsätzlich von Dritten abonniert werden. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass ein Kommentator die seinem Kommentar nachfolgenden Kommentare zu einem bestimmten Blog-Beitrag abonniert.
Sofern sich eine betroffene Person für die Option entscheidet, Kommentare zu abonnieren, versendet der für die Verarbeitung Verantwortliche eine automatische Bestätigungsmail, um im Double-Opt-In-Verfahren zu überprüfen, ob sich wirklich der Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse für diese Option entschieden hat. Die Option zum Abonnement von Kommentaren kann jederzeit beendet werden.
11. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
12. Rechte der betroffenen Person
• a) Recht auf Bestätigung. Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
• b) Recht auf Auskunft. Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
o die Verarbeitungszwecke
o die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
o die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
o falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
o das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
o das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
o wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
o das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person. Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten. Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
• c) Recht auf Berichtigung. Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
• d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden). Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
o Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
o Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
o Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
o Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
o Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
o Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben. Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Verein ERGOMOTUS gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Verein ERGOMOTUS wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird. Wurden die personenbezogenen Daten von der Verein ERGOMOTUS öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Verein ERGOMOTUS unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Verein ERGOMOTUS wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
• e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung. Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
o Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
o Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
o Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
o Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Verein ERGOMOTUS gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Verein ERGOMOTUS wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
• f) Recht auf Datenübertragbarkeit. Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde. Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter des Vereins ERGOMOTUS wenden.
• g) Recht auf Widerspruch. Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verein ERGOMOTUS verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Verarbeitet der Verein ERGOMOTUS personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber dem Verein ERGOMOTUS der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird der Verein ERGOMOTUS die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei dem Verein ERGOMOTUS zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter des Vereins ERGOMOTUS oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
• h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling. Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung
(1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder
(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
(3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt. Ist die Entscheidung
(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder
(2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft der Verein ERGOMOTUS angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört. Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
• i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung. Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
13. Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
14. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Verein als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher oder Teilnehmer einer Veranstaltung unseres Vereins verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
15. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Tätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter, Mitglieder, Geschäfts- und Vertragspartner und unserer Funktionäre.
16. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
17. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Verein mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
18. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusster Verein verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator DS-GVO der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz, in Kooperation mit der Kanzlei für Medienrecht WILDE BEUGER SOLMECKE | Rechtsanwälte aus Köln erstellt.
KAUF – VERSAND – RÜCKTRITT
Auf dieser Seite möchte der Verein ERGOMOTUS über Lieferbedingungen, Versandkosten und den Widerruf informieren. Bei jedem Kauf über den ERGOMOTUS WEBSHOP versendet der Verein mit der Bestellbestätigung ebenfalls die AGB und die Widerrufsbelehrung inklusive einem Widerrufsformular als PDF.
KAUF
Siehe auch Punkte 6.7 – 6.11 der AGB:
6.7. Wir sind nicht zur Annahme dieses Angebots verpflichtet. Wir bestätigen Ihnen den Erhalt des Angebots per E-Mail („Bestätigungsmail“). Dieses E-Mail stellt keine Annahme des Angebots dar. Sie werden gebeten, die Bestellbestätigung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Fehler so rasch wie möglich an uns zu melden, damit Fehler vermieden werden.
6.8. Wir können Ihr Angebot dadurch annehmen, dass wir den Vertragsabschluss in einem weiteren E-Mail an Sie bestätigen und/oder dass wir die bestellte Ware bzw. eine Buchungsbestätigung für das Programm an Sie versenden. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots zustande.
6.9 Eine Zustellung von Waren bieten wir derzeit allen Kunden in Österreich an. Kunden aus anderen Regionen können die Waren bei uns abholen oder den Transport selbst organisieren. Es gelten die im Onlineshop auf der Unterseite „Versandkosten und Lieferbedingungen“ angeführten Lieferfristen. Dabei handelt es sich um Zirkaangaben. Sollte es bei einem bestimmten Produkt abweichende Lieferzeiten geben, sind diese direkt auf der Produktseite angeführt. Wir sind berechtigt, die Bestellung auch ohne entsprechenden Wunsch des Kunden in Teillieferungen auszuführen. In diesem Fall tragen wir alle dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten. Sind wir durch höhere Gewalt (z.B. Streik, Naturkatastrophen) oder sonstige nicht von uns zu vertretende Umstände an der Einhaltung der Lieferfristen gehindert, werden wir Sie ehest möglich darüber informieren. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer dieser Ereignisse. Bitte prüfen Sie die Waren nach Erhalt umgehend auf Beschädigungen und geben Sie uns im Fall einer Beanstandung ehest möglich unter der E-Mail-Adresse office@ergomotus.at Bescheid.
6.10 Es gelten die in der Bestellzusammenfassung angezeigten Preise. Diese Preise verstehen sich inkl. Umsatzsteuer und Versand. Alle Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, Sofortüberweisung, SEPA – Lastschriftverfahren. Wir haben keine Möglichkeit, Barzahlungen zu administrieren. Bei jedem Bezahlvorgang wird per E-Mail auch eine Zahlungsbestätigung versendet. Sie erklären sich mit dem Erhalt von elektronischen Rechnungen einverstanden. Diese Rechnungen werden per E-Mail an die von Ihnen genannte Adresse versandt.
6.11 Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.
VERSAND
Grundsätzlich werden derzeit alle Waren sowohl innerhalb von Österreich als auch bei internationalem Versand mit der österreichischen Post AG versendet. Die aktuellen Kosten sind auf folgender Webseite ersichtlich: Tarife – Post AG
RÜCKTRITT
Siehe auch Punkt 6.12 der AGB:
Widerrufsbelehrung / Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht (nachfolgend einheitlich „Widerrufsrecht“ genannt).
Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben, bzw. hat. Falls Sie die Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese Waren getrennt geliefert werden, beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Fall eines Dienstleistungsvertrags, z.B. bei Buchung einer Veranstaltung / eines Programms – beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Buchung von Veranstaltungen / Programmen kein gesetzliches Widerrufsrecht haben, weil es sich dabei um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt und ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich festgelegt ist. Sie haben jedoch nach den Bedingungen in Punkt 8. eine Stornierungsmöglichkeit.
Sofern wir unserer Informationspflicht über das Bestehen des Widerrufsrechts (Bedingungen, Fristen und Vorgangsweise für die Ausübung dieses Rechts) Ihnen gegenüber nicht nachgekommen sind, verlängert sich die Widerrufsfrist um zwölf Monate. Holen wir die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab Inbesitznahme der Ware, oder bei getrennter Lieferung der letzten Ware, nach, so endet die Widerrufsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie diese Information erhalten.
Um Ihr Widerrufsrecht vom Kauf von Waren auszuüben, müssen Sie uns
PNOBEPO Handels GmbH
Goldschlagstraße 33/4
1150 Wien
Österreich
E-Mail: office@ergomotus.at
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post eingeschrieben versandter Brief oder E-Mail mit Zustellbestätigung) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das an Sie übersandte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie Ihre Vertragserklärung oder einen bereits zustande gekommenen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren ohne Beschädigung wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren ohne Beschädigung (Foto, welches die Unversehrtheit der Ware zeigt) zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an
PNOBEPO Handels GmbH
Goldschlagstraße 33/4
1150 Wien
Österreich
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten hängen von Dimension und Gewicht der Sendung ab. Sie werden mit dem auf der Unterseite „Versand und Rücktritt“ angeführten Betrag geschätzt.
Um Probleme zu vermeiden, senden Sie bitte die Waren nach Möglichkeit in der Originalverpackung zurück oder verpacken Sie sie so, dass Schäden im Zuge des Transports möglichst ausgeschlossen werden können.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht:
Sie haben kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ebenso haben Sie kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
KINDERSCHUTZ – KONZEPT
Dem Verein ERGOMOTUS ist der Schutz aller Menschen, TeilnehmerInnen und Mitgliedern, unabhängig vom Alter und generell die Minimierung von Risiken und Gefahren sehr wichtig. Speziell widmen wir uns aber in diesem Zusammenhang um das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Unser Kinderschutzkonzept wurde entwickelt, um das Wohlergehen von Kindern zu fördern, ihre Rechte zu schützen und sie vor allen Formen von Vernachlässigung, Misshandlung und Gewalt zu bewahren. Es basiert auf den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention sowie auf nationalen Gesetzen und internationalen Standards zum Kinderschutz. Durch Früherkennung, Prävention, Intervention und Unterstützung soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche in einem sicheren und unterstützenden Umfeld an Vereinsveranstaltungen teilnehmen können. Folgend informieren wir über unser Kinderschutzkonzept und die vom Verein ERGOMOTUS ergriffenen Maßnahmen.
Schutzanalyse & Risikoanalyse
Als Verein haben wir verschiedene Risikofaktoren identifiziert, die das Wohlergehen von Kindern gefährden könnte, darunter häusliche Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung, Armut, psychische Probleme der Eltern, Drogenmissbrauch und soziale Isolation. In der heutigen digitalen Welt kann der Umgang mit sozialen Medien und Online-Kommunikation für Kinder und Jugendliche zu Risiken führen, einschließlich Cybermobbing, Datenschutzverletzungen und unangemessener Inhalte. Risiken, über die der / die achtsame, aufmerksame TrainerIn durch das Verhalten oder durch Erzählungen der Kinder und Jugendlichen Kenntnis erlangt.
Bei Vereinsveranstaltungen fällt unser Augenmerk auf folgende Risiken:
– Missbrauch und Vernachlässigung: Kinder und Jugendliche können Opfer von Missbrauch oder Vernachlässigung durch Trainer, Betreuer oder andere Mitglieder des Vereins werden. Dies kann körperlichen, emotionalen oder sexuellen Missbrauch umfassen.
– Verletzungen und Unfälle: Sportaktivitäten können mit einem Risiko für Verletzungen verbunden sein, insbesondere wenn Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten werden oder die Ausrüstung mangelhaft ist. Unfälle während des Trainings oder bei Wettkämpfen können zu ernsthaften Verletzungen führen.
– Überforderung und Druck: In manchen Fällen können Kinder und Jugendliche unter Druck gesetzt werden, um bestimmte Leistungen zu erbringen. Ein zu intensives Training oder übermäßiger Wettbewerbsdruck kann zu Stress, Verletzungen, Angstzuständen oder langfristig zu Burnout führen.
– Diskriminierung und Mobbing: Kinder und Jugendliche könnten Opfer von Diskriminierung oder Mobbing seitens ihrer Teamkollegen, TrainerInnen oder anderer Mitglieder des Vereins werden. Dies kann aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder anderen persönlichen Merkmalen geschehen.
– Mangelnde Aufsicht und Sicherheit: Wenn es an angemessener Aufsicht und Sicherheitsvorkehrungen mangelt, können Kinder und Jugendliche gefährlichen Situationen ausgesetzt sein, beispielsweise beim Geräteturnen, Veranstaltungen im Freien / im Gelände oder bei Übernachtungen im Rahmen von Trainingslagern oder Wettkämpfen.
Um diese Risiken frühzeitig zu erkennen, werden vereinsintern Schulungen und Sensibilisierungsworkshops für das Vereinspersonal, TrainerInnen und andere, dem Verein nahestehende Personen, die mit Kindern arbeiten, durchgeführt.
Institutionelles Schutzkonzept
Das Ziel unseres institutionellen Schutzkonzepts ist es, sicherzustellen, dass der Verein mit seinen Veranstaltungen ein sicherer Ort ist, an dem Kinder vor Missbrauch, Vernachlässigung, Mobbing und anderen Risiken geschützt werden.
Hier sind unsere Schlüsselelemente, die in unserem Schutzkonzept berücksichtigt werden:
– Präventionsmaßnahmen: Unser Schutzkonzept umfasst präventive Maßnahmen, um das Risiko von Kindeswohlgefährdung zu minimieren. Dazu gehören die Entwicklung und Umsetzung von Kinderschutzrichtlinien, die Schulung von TrainerInnen, Mitarbeitern in Bezug auf Kindeswohl, die Förderung einer Kultur der Offenheit und Unterstützung sowie die Schaffung sicherer Umgebungen und Aktivitäten für Kinder und Jugendliche.
– Verhaltenskodex und Standards: Es enthält klare Verhaltenskodizes und Standards für Mitarbeiter, Freiwillige und andere Personen, die mit Kindern arbeiten. Der Verhaltenskodex ist in unserer Dienstleistungsvereinbarung angeführt und strikt einzuhalten. Dies umfasst Richtlinien zur angemessenen Interaktion mit Kindern, zur Vermeidung von Grenzüberschreitungen und zur korrekten Handhabung von Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch und / oder Vernachlässigung.
– Schulungen und Sensibilisierung: Unser Schutzkonzept enthält Schulungen und Sensibilisierungsworkshops für TrainerInnen, MitarbeiterInnen und Freiwillige. Diese Schulungen umfassen Themen wie Kindeswohl, Erkennung von Anzeichen von Missbrauch, Meldewege und rechtliche Verantwortlichkeiten.
– Interventionsverfahren: Wir haben klare Verfahren zur Meldung und Untersuchung von Bedenken oder Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung festgelegt. Dies umfasst die Benennung von AnsprechpartnerInnen oder Kinderschutzbeauftragten innerhalb des Vereins, die Durchführung von internen Untersuchungen und die Zusammenarbeit mit externen Behörden und Fachleuten bei Bedarf.
– Überprüfung und Aktualisierung: Unser institutionelles Schutzkonzept wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass es den aktuellen Standards und Best Practices entspricht. Dies beinhaltet die Bewertung der Wirksamkeit von Präventionsmaßnahmen, Schulungen und Interventionsverfahren sowie die entsprechende Anpassung des Konzepts.
Personalauswahl & Partnerentwicklung
– Grundsätzliche Eignung: Als AuftragnehmerInnen von Dienstleistungen und TrainerInnen kommen grundsätzlich nur Personen als VertragspartnerInnen für den Verein ERGMOTUS in Frage, welche eine einschlägige, fachlich anerkannte Ausbildung vorweisen können. In unserem Fall arbeiten wir vorzugsweise mit der Bundessportakademie Wien (BSPA) zusammen. AuftragsnehmerInnen müssen zumindest das 4. Semester der Ausbildung zum akademischen Sportlehrer positiv abgeschlossen haben und weiterhin laufend im Ausbildungsprozess befinden. Eine gleichwertige, anerkannte Ausbildung ist ebenfalls zulässig. Vor einer Zusammenarbeit wird mit BewerberInnen ein ausführliches Vorstellungsgespräch geführt. Bei diesem Gespräch versuchen wir, abgesehen von der obligaten Ausbildung festzustellen, ob sich die Grundhaltung und Einstellung zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit dem Verhaltenskodex und den Verhaltensregeln des Vereins übereinstimmen. In einem weiteren Schritt werde die genannten Referenzen, Zeugnisse und relevanten Qualifikationen überprüft. Dies hilft dabei, potenzielle Risiken zu identifizieren und sicherzustellen, dass nur geeignete Kandidaten ausgewählt werden.
– Polizeiliches Führungszeugnis: Alle AuftragsnehmerInnen, MitarbeiterInnen und Freiwillige, welche für den Verein mit Kindern und Jugendlichen arbeiten sollen, müssen ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um sicherzustellen, dass keine relevanten Vorstrafen vorhanden sind, die ihre Eignung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Frage stellen könnten.
– Interviews und Beobachtung: Persönliche Interviews und Beobachtungstrainings (Trainings unter Supervision) können dazu beitragen, die Eignung und Motivation zukünftiger AuftragsnehmerInnen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu beurteilen. Es ist wichtig, auf soziale und kommunikative Fähigkeiten, Empathie und das Verständnis für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu achten.
– Schulungen und Zertifizierungen: Zukünftige AuftragnehmerInnen werden Worshops zu Themen wie Kindeswohl, Erste Hilfe, Konfliktmanagement und Verhaltenskodexen absolvieren. Zusätzliche Zertifizierungen, wie zum Beispiel in Kinderbetreuung oder Pädagogik, können ebenfalls von Vorteil sein und werden, je nach Möglichkeit vom Verein unterstützt.
– Kinderschutzbeauftragte: Der Verein hat im Vorstand eine staatlich geprüfte, diplomierte Lebens- und Sozialberaterin welche die Agenden als Kinderschutzbeauftragte im Verein inne hat und als Ansprechpartnerin sowohl für TeilnehmerInnen als auch für Teammitglieder zur Verfügung steht und sich mit der Überwachung und Umsetzung von Kinderschutzrichtlinien auseinandersetzt.
– Regelmäßige Überprüfung: Auch nach Beginn der Zusammenarbeit werden AuftragsnehmerInnen, MitarbeiterInnen und Freiwillige überprüft und evaluiert, um sicherzustellen, dass sie weiterhin den Anforderungen und Standards des Vereins entsprechen. Dies kann durch Leistungsbewertungen, Feedbackgespräche und gelegentliche Überprüfungen des polizeilichen Führungszeugnisses erfolgen.
Verhaltensleitlinien / Verhaltenskodex
– Respektvoller Umgang: Alle AuftragnehmerInnen, TrainerInnen, im oder für den Verein tätige Personen und Freiwillige sind verpflichtet, Kinder und Jugendliche mit Respekt und Würde zu behandeln, unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht, ihrer Herkunft, ihrer Religion oder anderen persönlichen Merkmalen.
– Grenzen wahren: Es ist klar festgelegt, dass alle AuftragnehmerInnen, TrainerInnen, im oder für den Verein tätige Personen und Freiwillige keine persönlichen oder intimen Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen eingehen dürfen, die über die professionelle Beziehung hinausgehen. Physische, emotionale oder sexuelle Grenzüberschreitungen sind strikt untersagt.
– Privatsphäre und Vertraulichkeit: Alle AuftragnehmerInnen, TrainerInnen, im oder für den Verein tätige Personen und Freiwillige werden darauf hingewiesen, dass sie die Privatsphäre und Vertraulichkeit der Kinder und Jugendlichen respektieren müssen. Persönliche Informationen oder Gespräche sollten vertraulich behandelt und nur im Rahmen der Notwendigkeit offengelegt werden.
– Angemessene Interaktion: Es ist wichtig, dass alle AuftragnehmerInnen, TrainerInnen, im oder für den Verein tätige Personen und Freiwillige angemessen mit Kindern und Jugendlichen interagieren und keine Handlungen setzen, die unangemessen oder übergriffig sind. Dies beinhaltet keine körperliche Zuneigung, außer in Fällen von Trost oder Unterstützung, die angemessen und altersgerecht ist.
– Aufsicht und Sicherheit: Alle AuftragnehmerInnen, TrainerInnen, im oder für den Verein tätige Personen und Freiwillige sind dafür verantwortlich, eine angemessene Aufsicht über die Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass diese sich in einer sicheren Umgebung befinden. Notwendige Sicherheitsvorkehrungen und Protokolle sollten eingehalten werden, um Unfälle oder Verletzungen zu vermeiden.
– Meldewege für Bedenken und Vorfälle jeglicher Art : Es ist deutlich festgelegt, wie alle AuftragnehmerInnen, TrainerInnen, im oder für den Verein tätige Personen und Freiwillige Bedenken oder Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung melden können. Für Meldungen jeglicher Art gibt es niederschwellig, über die Webseite ein Formular. Zusätzlich besteht für alle Betroffenen, die für das Kindeswohl im Verein zuständige Person direkt zu kontaktieren. Alle AuftragnehmerInnen, TrainerInnen, im oder für den Verein tätige Personen und Freiwillige sind verpflichtet, bei Wahrnehmung oder Kenntniserlangung unmittelbar eine Meldung durchzuführen.
– Fortbildung und Schulung: Es ist geplant, alle AuftragnehmerInnen, TrainerInnen, im oder für den Verein tätige Personen und Freiwillige regelmäßig in Bezug auf Kindeswohl, Risikofaktoren für Missbrauch und Vernachlässigung, sowie die organisationsspezifischen Richtlinien und Verhaltensleitlinien zu schulen und zu überprüfen.
Beschwerdemanagement
– Meldewege und Abläufe bei Bedenken und Vorfällen jeglicher Art: Wie vorangegangen bereits angeführt, gibt es in unserem Verein für Meldungen jeglicher Art niederschwellig, über die Webseite ein Formular, zusätzlich besteht für alle Betroffenen, die für das Kindeswohl im Verein zuständige Person direkt zu kontaktieren. Alle AuftragnehmerInnen, TrainerInnen, im oder für den Verein tätige Personen und Freiwillige sind verpflichtet, bei Wahrnehmung oder Kenntniserlangung unmittelbar eine Meldung durchzuführen. Die für das Kindeswohl beauftragte Person meldet Vorfälle jeglicher Art an den Vorstand des Vereins, Meldungen über das Online – Meldeformular kommen direkt zu einem Vorstandsmitglied und werden zeitnah und umfassend in schriftlicher Form, mit Zeitstempel bearbeitet. In schweren Fällen müssen die Behörden informiert werden.
Interventionsplan & Fallmanagement
– Früherkennung und Meldung: Beinhaltet in unserem Verein, die Festlegung klarer Verfahren zur Früherkennung von Anzeichen für möglichen Kindesmissbrauch oder -vernachlässigung.
Weiters Schulungen von allen AuftragnehmerInnen, TrainerInnen, im oder für den Verein tätige Personen und Freiwillige, um Risiken zu erkennen und Verdachtsfälle angemessen melden zu können.
– Meldewege und Zuständigkeiten: Es sind klarer Meldewege und Zuständigkeiten für die Meldung von Bedenken oder Verdachtsfällen innerhalb des Vereins definiert.
– Bewertung und Intervention: Die Durchführung einer gründlichen Bewertung von gemeldeten Bedenken oder Verdachtsfällen, um das Ausmaß der Kindeswohlgefährdung zu bestimmen obliegt im Verein der Kinderschutzbeauftragten und den Mitgliedern des Vorstandes.
– Zusammenarbeit und Vernetzung: Im Bedarfsfall arbeitet der Vorstand des Vereins mit externen Behörden und Fachleuten, wie Sozialdiensten, Gesundheitseinrichtungen und Strafverfolgungsbehörden zusammen, um die Bewertung und Intervention zu unterstützen.
– Unterstützung und Betreuung: Der Verein ist nach Kräften um die Bereitstellung von angemessener Unterstützung und Betreuung für das betroffene Kind und seine Familie, einschließlich psychologischer Beratung, medizinischer Versorgung und sozialer Dienste bemüht.
– Dokumentation und Evaluation: Der Vorstand beschäftigt sich mit der Dokumentation aller Schritte und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Intervention, einschließlich der Bewertung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Auch ist dem Verein die regelmäßige Überprüfung und Bewertung des Interventionsplans und des Fallmanagements, um sicherzustellen, dass sie effektiv sind und den Bedürfnissen des Kindes gerecht werden, sehr wichtig.
Partizipationselemente von Kinder und Jugendlichen
Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil eines ganzheitlichen Ansatzes im Kinderschutz und in der Förderung des Wohlergehens junger Menschen. Partizipation bedeutet, dass Kinder und Jugendliche aktiv an Entscheidungsprozessen beteiligt sind, die ihr Leben und ihre Entwicklung betreffen. Folgend wesentliche Punkte die der Verein ERGOMOTUS hier als wichtige Elemente der Partizipation von Kindern und Jugendlichen ansieht:
– Mitsprache und Mitbestimmung:
Kinder und Jugendliche sollten das Recht haben, ihre Meinung zu äußern und an Entscheidungen beteiligt zu sein, die sie betreffen, sei es in der Schule, in der Familie, in Freizeiteinrichtungen oder in der Gemeinde. Dies kann durch die Einrichtung von Jugendräten, Schülervertretungen, Beteiligungsprojekten oder anderen Formen der Partizipation erreicht werden. Im Verein kann der / die TrainerIn entsprechend auf die Bedürfnisse des Kindes oder Jugendlichen eingehen. Bei schwierigen Themen können die Eltern und / oder die Kinderschutzbeauftragte involviert werden.
– Berücksichtigung ihrer Perspektive:
Es ist wichtig, die Perspektive von Kindern und Jugendlichen ernst zu nehmen und ihre Bedürfnisse, Wünsche und Anliegen zu berücksichtigen, wenn Entscheidungen getroffen werden, die sie betreffen.
Institutionen und Organisationen und natürlich auch Vereine sollten Mechanismen schaffen, um die Stimmen von Kindern und Jugendlichen zu hören und in ihre Planungs- und Entscheidungsprozesse zu integrieren. Auch hier sind unsere TrainerInnen angehalten entsprechend zu agieren.
– Empowerment und Selbstbestimmung:
Partizipation trägt dazu bei, das Selbstbewusstsein und die Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen zu stärken, indem sie die Möglichkeit erhalten, ihre eigenen Interessen zu vertreten und Verantwortung zu übernehmen. Dies kann durch die Förderung von Fähigkeiten wie Kommunikation, Selbstorganisation und Problemlösung erreicht werden. Wenn Kinder oder Jugendliche eine Übung bei einer Veranstaltung nicht durchführen wollen, dann ist eine sanfte Motivation zulässig, sollte sich die Einstellung nicht ändern, ist dies zu akzeptieren.
– Zugang zu Informationen und Bildung:
Kinder und Jugendliche sollten Zugang zu relevanten Informationen und Bildungsressourcen haben, um informierte Entscheidungen treffen zu können und sich aktiv an gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen. Institutionen sollten sicherstellen, dass Informationen in einer für Kinder und Jugendliche verständlichen Form bereitgestellt werden und ihre Meinung respektvoll gehört wird.
– Förderung von Vielfalt und Inklusion:
Partizipation sollte alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihren Fähigkeiten oder anderen Merkmalen einbeziehen. Institutionen sollten sicherstellen, dass Partizipationsmöglichkeiten für alle zugänglich und inklusiv sind und die Vielfalt der betroffenen Kinder und Jugendlichen widerspiegeln.
– Kontinuierliche Evaluierung und Anpassung:
Es ist wichtig, die Wirksamkeit von Partizipationsprozessen kontinuierlich zu evaluieren und entsprechend anzupassen, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen und Wünschen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden. Feedbackmechanismen und regelmäßige Reflexion sind wesentliche Elemente, um sicherzustellen, dass Partizipation authentisch und effektiv ist.
Die Förderung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen trägt nicht nur zu ihrer persönlichen Entwicklung und ihrem Wohlbefinden bei, sondern stärkt auch die Demokratie und das gesellschaftliche Zusammenleben insgesamt, indem sie die Stimmen und Perspektiven junger Menschen in Entscheidungsprozesse einbezieht.
Dokumentation & Weiterentwicklung
– Dokumentation: Es ist wichtig, Partizipationsprozesse von Kindern und Jugendlichen sorgfältig zu dokumentieren, um sicherzustellen, dass ihre Meinungen und Beiträge nicht verloren gehen.
Dies kann durch die Aufzeichnung von Sitzungsprotokollen, die Erstellung von Berichten oder die Sammlung von Feedback-Formularen erfolgen.
– Transparenz und Zugänglichkeit: Dokumentationen sollten transparent und zugänglich sein, sodass Kinder, Jugendliche und andere Interessengruppen darauf zugreifen und ihre Beiträge nachvollziehen können. Dies kann die Veröffentlichung von Berichten oder Protokollen auf der Website der Organisation, in internen Newslettern oder auf anderen Plattformen umfassen.
– Evaluation und Reflexion: Partizipationsprozesse sollten regelmäßig evaluiert und reflektiert werden, um ihre Wirksamkeit und Relevanz zu bewerten.
Dies kann durch Umfragen, Feedback-Gespräche oder Workshops mit den beteiligten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen erfolgen.
– Lernen und Verbesserung: Die Ergebnisse der Evaluation sollten genutzt werden, um Partizipationsprozesse kontinuierlich zu verbessern und anzupassen.
Dies kann die Identifizierung von Stärken und Schwächen, die Entwicklung neuer Strategien oder die Anpassung bestehender Verfahren umfassen.
– Einbeziehung in Entscheidungsprozesse: Kinder und Jugendliche sollten aktiv in die Weiterentwicklung von Partizipationsprozessen einbezogen werden, um sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt werden.
Dies kann durch die Einrichtung von Arbeitsgruppen oder Foren, in denen Kinder und Jugendliche direkt an der Gestaltung von Partizipationsprozessen beteiligt sind, erreicht werden.
– Langfristige Strategien: Organisationen sollten langfristige Strategien für die Dokumentation und Weiterentwicklung von Partizipationsprozessen entwickeln, um sicherzustellen, dass sie nachhaltig und wirkungsvoll sind. Dies kann die Festlegung klarer Ziele, Zeitpläne und Verantwortlichkeiten umfassen, sowie die Integration von Partizipation in die Gesamtstrategie der Organisation.
